Am 14.06.2016 hat das Parlament der Ukraine das Gesetz über die Finanzumstrukturierung unterstützt, das die Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit von Schuldner, die in kritischer Finanzlage sind, mittels Restrukturierung ihrer Verschuldung und/oder ihrer Wirtschaftstätigkeit zu fördern hat.
Das Gesetz tritt in Kraft in drei Monaten ab dato dessen Veröffentlichung (noch nicht veröffentlicht) und wird drei Jahren gültig.
Das Verfahren der Finanzumstrukturierung wird an Restrukturierung der Wirtschaftstätigkeit und Aktiva des Schuldners (d.h. der Person, die Verschuldung wenigstens einer Finanzanstalt gegenüber hat), darunter auch der solchen, die sich außerhalb des Territoriums der Ukraine befinden, und an beliebige Verschuldung des Schuldners, einschließlich der Verschuldung, die auf Grund von Verträgen entstand, die durch Auslandsgesetze geregelt werden, angewandt. Der Schuldner hat das Recht auf die Teilnahme am Verfahren der Finanzumstrukturierung, falls er in kritischer Finanzlage ist und seine Wirtschaftstätigkeit als perspektivvoll anerkannt werden kann. Die Tätigkeit des Schuldners wird als potentiell perspektivvoll anerkannt, wenn die herangezogenen Gläubiger die Zustimmung zu Restrukturierung unterschrieben haben. Die Erfolgsaussichten der Wirtschaftstätigkeit des Schuldners werden durch den Bericht über die Prüfung der Wirtschaftstätigkeit bestätigt.